Regeln
01. |
Jugendliche unter dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen den Parcours nur mit Begleitung eines |
02. | Die Verwendung von Armbrüsten sowie Pfeile mit Jagdspitzen ist nicht gestattet! |
03. | Das ausgewiesene Parcoursentgelt ist VOR der Begehung des Parcours zu bezahlen! |
04. |
Widerrechtliche Nutzung des Parcoursgeländes inkl. aller darin vorhandenen Einrichtungen/Installationen |
05. |
Die Mitglieder des BSC-Kaiserwinkl sind befugt, die Berechtigung zur Benutzung der Sportanlage zu |
06. | Die Benützung der Anlage unter Alkoholeinfluss ist nicht gestattet. |
07. | Auf dem gesamten Parcoursgelände und beim Einschussplatz sind Hunde an der Leine zu halten. |
08. |
Sie befinden sich im alpinen Gelände. Festes Schuhwerk ist daher verpflichtend. Generell, im Besonderen |
09. |
Jeder Schütze ist für seinen Schuss selbst verantwortlich. Das heißt, jeder Schütze muss sich vor dem |
10. | Das eigenwillige Umstellen der Ziele oder der Abschusspflöcke ist nicht erlaubt. |
11. | Das Schießen ist nur auf Scheiben oder 3D-Ziele gestattet. |
12. |
Bei einer etwaigen Pfeilsuche muss eine Person vor dem betreffenden Ziel stehen bleiben oder es muss |
13. | Bitte im Wald keinen Müll hinterlassen. Benützen Sie bitte die Müllkübel bei der Vereinshütte. |
14. | Verlassen Sie das WC bitte so, wie sie es vorfinden möchten. |
15. | Wir bitten Sie, auftretende Beschädigungen oder sonstige besondere Vorkommnisse sofort zu melden. |